Im Herzstück des europäischen Vereinigungsprozesses, der Warenverkehrsfreiheit, hat die EU auf der Basis der "Neuen Konzeption" und des "Globalen Konzepts" mit dem System der
Akkreditierung und
Zertifizierung eine europäische
Verwaltungsstruktur geschaffen. Deren
tragendes Element bilden Private, die als
Benannte Stellen im Wege der
Zertifizierung über die Marktzulassung von Produkten entscheiden. Die mitgliedsstaatlichen Verwaltungen bilden nur noch einen rechtsstaatlichen Ankerpunkt. Akkreditierung und Zertifizierung werden als neue Institute des europäischen Verwaltungsrechts in der deutschen Rechtsordnung beschrieben und anhand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Grundsätze analysiert. Das neue europäische Produktzulassungsrecht liefert damit einen weiteren Baustein für ein europäisches Verwaltungsrecht..
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